Neben der einfachen Bezahlung über die Eingabe Ihrer EBE-Nummer, können Sie über den Servicebereich direkt mit uns in Kontakt treten.
Zivilrechtlich fällt das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60,00 EUR an. Kann der Fahrgast sich bei der Fahrausweiskontrolle nicht ausweisen, muss zur Personenüberprüfung eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt getätigt werden. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 5,00 EUR an, welche der Fahrgast bezahlen muss.
Kann das erhöhte Beförderungsentgelt auch strafrechtlich geahndet werden?
Wer den öffentlichen Personennahverkehr ohne gültigen Fahrausweis benutzt, macht sich der Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB strafbar (mögliche Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr). Die Strafanzeige ist regelmäßig an einen Strafantrag des Beförderungsunternehmens gebunden, von dem in bestimmten Fällen Gebrauch gemacht werden kann.
Sie können schnell und unkompliziert über diese Website bezahlen. Alle Möglichkeiten finden Sie nach Eingabe Ihrer EBE Nummer.
Bei fristgerechtem Zahlungseingang fallen für Sie keine weiteren Kosten an. Sollte innerhalb der Frist keine vollständige Zahlung erfolgen, werden wir einen Inkassoauftrag an einen externen Dienstleister erteilen. Die daraus resultierenden Rechtsverfolgungskosten gehen zu Ihren Lasten.
Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich (mit Ausnahme bei Nutzung übertragbarer Zeitkarten) im Falle von Absatz 1 Nummer 3 auf 7,00 EUR,
wenn der Fahrgast innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens – ggf. auch online – nachweist,
dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen persönlichen Zeitkarte oder einer entsprechenden Fahrtberechtigung war.
Bei Verwendung von ungültigen Zeitkarten bleiben weitergehende Ansprüche des Verkehrsunternehmens unberührt.
Sollten Sie Ihre Nummer des erhöhten Beförderungsentgeltes vergessen bzw. verloren haben, setzen Sie sich bitte mit den folgenden Informationen über unseren Chatbot mit uns in Verbindung.